Nora Wille
Dr. phil., persönliche wissenschaftliche Mitarbeiterin der Präsidentin, FMH
Annika List
Leiterin, Bereich Ambulante Versorgung und Tarife, FMH
Kerstin Schutz
Expertin, Bereich Ambulante Versorgung und Tarife, FMH
Michael Andor
Dr. med., Mitglied des Zentralvorstandes der FMH
Yvonne Gilli
Dr. med., Präsidentin der FMH
Die OAAT – die Organisation Ambulanter Arzttarif – weckte in Politik, Öffentlichkeit und selbst in der Ärzteschaft in den letzten Jahren kaum Interesse. Mit der aktuellen Tarifrevision ist die OAAT jedoch stark in den Fokus gerückt – und dies völlig zu Recht, denn alle, die sich eine Meinung zum Arzttarif bilden, sollten die Rolle dieses zentralen Akteurs verstehen.
Die Bedeutung der OAAT erklärt sich vor dem Hintergrund der zuvor jahrzehntelangen Blockade im Tarifwesen. Seit 2004 war TARMED Suisse für die Pflege des TARMED zuständig, konnte Beschlüsse jedoch nur einstimmig fällen – und war dadurch faktisch handlungsunfähig. Die Spaltung der Krankenkassenverbände verschärfte die Situation zusätzlich: Ab 2016 unterstützte curafutura die Tarifentwicklung der FMH, der Medizinaltarif-Kommission UVG MTK und zunächst auch des Spitalverbands H+ zum späteren TARDOC, der 2019 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht wurde. Der andere Versichererverband, santésuisse, lehnte diese Revision hingegen ab und gründete im Mai 2021 gemeinsam mit H+ und anfangs auch der fmCh eine Organisation zur Entwicklung ambulanter Pauschalen.
Vor diesem Hintergrund verpflichtete das Parlament im Juni 2021 die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer, eine nationale Tariforganisation einzusetzen. Laut dem neuen Art. 47a KVG sollte diese «für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig» sein. Trotz der komplexen Ausgangslage gelang es den Tarifpartnern FMH, H+, curafutura, santésuisse und MTK im November 2022 gemeinsam die OAAT zu gründen.
Bei der Gründung der OAAT im Jahr 2022 waren folglich TARDOC und die ambulanten Pauschalen bereits auf dem Weg: Der TARDOC befand sich seit über drei Jahren und mehreren Überarbeitungsrunden im Genehmigungsverfahren des Bundes, während die ambulanten Pauschalen im Dezember 2021 erstmals zur Vorprüfung eingereicht wurden. Die neu in der OAAT vereinten Tarifpartner beschlossen daher, beide Tarifwerke Ende 2023 gemeinsam dem Bundesrat vorzulegen – jedoch als separate Gesuche: den TARDOC von FMH und curafutura sowie die ambulanten Pauschalen von H+ und santésuisse. Der Bundesrat konnte damit über beide Gesuche unabhängig entscheiden. Anschliessend sollte die zukünftige Tarifierung auf Basis des Bundesratsentscheids in der gemeinsamen OAAT erfolgen.
Im Juni 2024 genehmigte der Bundesrat dann TARDOC und die ambulanten Pauschalen jeweils in Teilen und beauftragte die OAAT, die Tarifeinführung auf 2026 vorzubereiten. Zudem forderte der Bundesrat einen angepassten Tarifvertrag bis November 2024, der seine vielen Auflagen erfüllte – und drohte, den Tarif aus TARDOC-Teilen und den ambulanten Pauschalen andernfalls zu verfügen. Unter dem Dach der OAAT gelang den Tarifpartnern die fristgerechte Neueinreichung – und damit das Abwenden eines Amtstarifs. Zudem ergänzten sie eine Begleitvereinbarung, die auf fehlende Sachgerechtigkeit hinwies und zukünftige Korrekturen verbindlich festhielt. Auf dieser Basis genehmigte der Bundesrat am 30. April 2025 das Gesamttarifsystem – mit Fehlern: Dank der tarifpartnerschaftlichen Einreichung verblieb den Tarifpartnern jedoch die Möglichkeit für Verbesserungen.
Um möglichst schnell möglichst viele der dringend notwendigen Korrekturen umsetzen zu können, arbeitet die OAAT nach klar definierten Abläufen. Zentral dabei ist, dass Anträge zur Tarifentwicklung ausschliesslich über die Aktionäre FMH, H+, MTK, GDK und den seit 2025 einzigen Krankenkassenverband prio.swiss eingebracht werden können. Könnten z.B. 45 Fachgesellschaften, 218 Spitäler, 26 Kantone, sämtliche Krankenversicherungen oder die 24 Mitgliederorganisationen der MTK jeweils direkt mit Anliegen auf die OAAT zugehen, würde schnell ein nicht zu bewältigendes Chaos entstehen. Stattdessen reichen die Tarifpartner der OAAT jährlich im ersten Quartal bereits intern konsolidierte Änderungsanträge ein.
Diese Anträge auf Änderungen der Tarifstruktur werden dann durch die OAATGeschäftsstelle geprüft und zu einer neuen Tarifversion verarbeitet. Diese angepasste Tarifstruktur wird – nach einer Prüfung durch das OAAT-Koordinationsgremium und einer internen Meinungsbildung der Tarifpartner – dem OAAT-Verwaltungsrat zur Bestätigung vorgelegt. Anschliessend legen die Tarifpartner den angepassten Tarif dem Bundesrat vor. Dieser prüft die neue Struktur auf Wirtschaftlichkeit, Sachgerechtigkeit und Gesetzeskonformität und entscheidet über die Genehmigung.
Einfacher ist der Prozess für Anträge, die ausschliesslich die Interpretation der bestehenden Tarifstruktur betreffen. Diese kann die Ärzteschaft direkt über die Tarifdelegierten bzw. die einzelnen ärztlichen Fach-, Dach-, kantonalen und anderen Gesellschaften sowie das ganze Jahr über einbringen. Die jeweils zuständige OAATArbeitsgruppe für Anwendungsmodalitäten und regeltechnische Tarifinterpretation oder für ambulante Leistungserfassung und medizinische Tarifinterpretation aus Fachleuten der Tarifpartner bearbeitet diese Anliegen – und kann abschliessend darüber entscheiden.
Damit die Expertise und Perspektiven aller Tarifpartner systematisch einfliessen können, ist in der OAAT nicht nur der Verwaltungsrat paritätisch besetzt, sondern auch alle OAAT-Arbeitsgruppen. Die Tarifpartner bringen sich folglich nicht nur in den Arbeitsgruppen zur Tarifinterpretation, sondern auch in jenen zum Monitoring, zur Umsetzung und im Koordinationsgremium ein. Dabei verfügen die Leistungserbringer FMH und H+ jeweils über zwei Sitze, die Kostenträger prio.swiss und MTK zusammen über vier und die GDK über zwei Sitze.
Bereits mit ihrer Gründung trat die OAAT ein schwieriges Erbe an: zwanzig Jahre Nachholbedarf in der Tarifpflege und zwei sehr heterogene Tarifprojekte. Wenig später (teil)genehmigte der Bundesrat den während des Genehmigungsverfahrens bereits veralteten TARDOC sowie fehlerbehaftete ambulante Pauschalen, sodass hoher Korrekturbedarf entstand. Dieser war in der kurzen Frist bis zur Tarifeinführung schlicht nicht zu bewältigen, wie die bald über 500 Änderungsanträge zeigten. Seither hat die OAAT bereits viele Fehler korrigiert – wird aber kritisiert, viele andere Fehler noch nicht korrigiert zu haben. Doch gerade die vielen Unzulänglichkeiten im Tarif zeigen: Es braucht dringend eine OAAT, die im Sinne aller Tarifpartner und einer effizienten Versorgung kontinuierlich für mehr Sachgerechtigkeit arbeitet. Und es braucht Tarifpartner, die sie dabei möglichst gut unterstützen.