Zwischen diesen beiden Perspektiven besteht kein Widerspruch, doch sie erzeugen ein Spannungsfeld: Wie viel Verantwortung für die Gesundheit einer ganzen Bevölkerung darf in den ärztlichen Alltag verlagert werden? Und ab wann gefährdet dies die Kernaufgabe der Medizin: die Versorgung von Patientinnen und Patienten?
An dieser Schnittstelle ist das Engagement der FMH angesiedelt. Als Berufsverband vertreten wir nicht nur die Anliegen der Ärzteschaft, sondern tragen auch aktiv zur öffentlichen Gesundheit bei. Das Ziel der Strategie 2025–2028 der FMH [1] sieht vor, die ärztliche Expertise in die öffentliche Gesundheit einzubringen, adäquate Dienstleistungen für ihre Mitglieder zu entwickeln und anzubieten und sich vor und in Gesundheitskrisen engagiert und koordinierend einzubringen. Damit steht die FMH im erwähnten Spannungsfeld: Sie schützt die Voraussetzungen ärztlicher Arbeit – und sie stärkt zugleich die öffentliche Gesundheit, indem sie diese Arbeit in den richtigen Kontext stellt.
Die Covid-19-Pandemie hat diese Schnittstelle besonders deutlich gemacht: Während für die öffentliche Gesundheit Massnahmen wie Kontaktreduktionen, Impfkampagnen oder Teststrategien definiert wurden, standen Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig in der Verantwortung, individuelle Risiken zu erklären, Ängste zu adressieren und klinisch zu behandeln. Die FMH hat jeweils unter hohem Zeitdruck die Vorgaben des Bundes bezüglich Schutzkonzepten in den Praxen, des Testens und Impfens und die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten für ihre Mitglieder aufgearbeitet und zur Verfügung gestellt. In der Vorbereitung auf und im Umgang mit kommenden Pandemien wurde ein Fokus darauf gelegt, die gemachten Erfahrungen aus der ärztlichen Perspektive in die Überarbeitung des Pandemieplans und des Epidemiengesetzes einzubringen.
Ein wichtiges Ziel von Public Health ist der Erhalt der Gesundheit der gesamten Bevölkerung, was Prävention zu einem zentralen Bestandteil einer funktionierenden öffentlichen Gesundheit macht. Doch diesbezüglich ist die Rolle der Ärzteschaft weniger klar definiert.
Aktuell laufende Diskussionen stellen die Rolle der Ärzteschaft und der Praxen der Grundversorgung in den Fokus. Konsens besteht bei der Relevanz der Prävention, aber nicht jede Präventionsmassnahme gehört automatisch in die Arztpraxis. Angestossen wurde der laufende Diskurs von einem im Januar 2025 im «British Medical Journal» erschienenen Artikel mit dem Titel «Sacrificing patient care for prevention: distortion of the role of general practice» (Patientenbetreuung zugunsten der Prävention opfern: Verzerrung der Rolle der Grundversorger) [2].
Zusammengefasst stellen die Autorinnen und Autoren fest, dass seit den 1960er-Jahren zwar Präventionsmassnahmen in den Praxen durchgeführt werden, diese aber massiv an Umfang zugenommen haben und somit wesentlich zur Überlastung der Grundversorgenden in Ländern mit hohem Einkommen führe [2]. Sie postulieren deswegen, dass Interventionen mit wenig Nutzen für Personen mit niedrigem Risiko sowie primärpräventive Aufgaben aus den Praxen verbannt werden sollen. Dies würde der Grundversorgung erlauben, sich auf kranke und symptomatische Menschen zu konzentrieren und gleichzeitig effizienter und kostengünstiger zu arbeiten [2].
Es ist wichtig, zu verstehen, dass diese Aussagen im Kontext des staatlichen britischen Gesundheitssystems NHS gemacht wurden, das sich in wesentlichen Punkten vom Schweizer Gesundheitssystem unterscheidet. Obwohl die Rahmenbedingungen andere sind, stellt sich aber auch bei uns die Frage, ob die Ärzteschaft statt auf Symptome, mehr auf die Risiken fokussieren sollte, nachdem sie sich jahrhundertelang praktisch ausschliesslich um kranke Menschen gekümmert hat [3].
Die FMH-Kommission Public Health (vgl. Kasten) hat sich dieser Frage angenommen und hat an ihrer Sitzung im Sommer 2025 intensiv darüber diskutiert. Konsens bestand darin, dass Prävention gerade dann Wirkung entfalten kann, wenn sie nicht fragmentiert, sondern als integraler Bestandteil der Versorgung verstanden und eingesetzt wird. Ein holistisches Gesundheitsverständnis, das auch salutogene Ansätze einschliesst, sieht Prävention als Stärkung von Ressourcen, nicht ausschliesslich als Risikoreduktion. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Praxisteams und den Patientinnen und Patienten spielt hierbei eine zentrale Rolle: Nur wenn individuelle Motive aufgegriffen und gemeinsam Lösungen erarbeitet werden, kann Prävention nachhaltig gelingen. Allerdings muss klar zwischen unterschiedlichen Zielgruppen unterschieden werden, um Prävention wirksam und gleichzeitig effizient gestalten zu können. Präventive Massnahmen in der Praxis richten sich ausschliesslich nach der Evidenz und an Personen mit einem klar erhöhten Risiko. Eine breite, unspezifische Ausweitung im Sinne der Primärprävention auf die gesamte Bevölkerung ist weder sinnvoll noch nachhaltig. Sie birgt das Risiko, eine Check-up-Industrie zu befeuern, die häufig Leistungen hervorbringt, deren Nutzen fraglich ist und die zu unnötigen Untersuchungen, Überdiagnosen und damit zu Low-Value- Care führt. Stattdessen braucht es eine in indizierte Prävention, die sich an Evidenz orientiert und auf jene fokussiert, die tatsächlich profitieren können.
Die Kommission war sich einig, dass nur ein solcher, gezielt ausgerichteter Ansatz Überversorgung vermeidet und die vorhandenen Ressourcen dort einsetzt, wo der grösste Nutzen zu erwarten ist. Die Schnittstellen in der Prävention sind aber oft fliessend, was auch dazu führt, dass sich kein Akteur zuständig fühlt und Betroffene deswegen oft keine Unterstützung erhalten. Ein Schritt zur Lösung kann sein, statt von Gesundheitsförderung, primärer, sekundärer und tertiärer Prävention von Risikominimierung, Ressourcenstärkung und indikationsbezogenen Massnahmen zu sprechen. Ein solcher Ansatz könnte dazu beitragen, Unschärfen zu reduzieren, Prioritäten besser zu setzen und Low- Value- Care gezielt zu vermeiden. Breiter Konsens bestand zudem darin, dass für eine präzise Zielgruppendefinition und die Auswahl der jeweils passenden Interventionen weiterhin mehr Evidenz benötigt wird – insbesondere für jene Bereiche, in denen aktuell Empfehlungen, aber wenig verlässliche Daten vorliegen.
In der Diskussion wurde deutlich, dass das Konzept der Prävention in der Grundversorgung weiterentwickelt und konsolidiert werden muss, um nachhaltig in die Zukunft getragen zu werden. Vorschläge diesbezüglich waren finanzielle und strukturelle Anreize, etwa eine evidenzbasierte Vergütung, sowie ein aufgaben- und kompetenzbasiertes Berufsprofil für alle beteiligten Fachpersonen. Ein neu gedachtes, interprofessionelles Modell der Grundversorgung mit klar definierten Rollen, Verantwortungen und einer kostendeckenden Tarifierung ist Voraussetzung, Prävention systematisch zu stärken und zu verankern.
Schliesslich braucht es auch eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten. Grundversorgende benötigen schon mit den bestehenden Aufgaben einen 26,7-Stunden-Tag, um allen Anforderungen gerecht zu werden [2]. Stärkung der Gesundheitskompetenz, gezielte Gesundheitsförderung und Primärprävention sind elementare Voraussetzungen zum Erhalt der Gesundheit, dürfen aber nicht zusätzlich in die Verantwortung der Praxen gelegt werden. Es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die Verantwortung definieren, Planungssicherheit ermöglichen und die öffentliche Gesundheit verlässlich verankern. Erst durch die Kombination von rechtlichen, strukturellen und professionellen Elementen kann Prävention ihren angemessenen Platz im Versorgungssystem finden und sich im beschriebenen Spannungsfeld zum Wohl der Betroffenen entfalten.
Die Kommission Public Health der FMH ist eine beratende Kommission des Zentralvorstandes. Sie fördert die thematische Zusammenarbeit der FMH mit kantonalen Ärztegesellschaften, Fachgesellschaften, Behörden sowie privaten und öffentlichen Institutionen. Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Vorsitz der FMH sowie aus Vertretenden der Grundversorgerfachgesellschaften (SGAIM, KHM, mfe, Pädiatrie Schweiz, SGGG), der Fachärztinnen und –ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (SGPP und SGKJPP), der Fachgesellschaft der Ärztinnen und Ärzte für Public Health (SPHD), der kantonalen Ärztegesellschaften (VEDAG, OMCT, SMSR). Ein bis zwei weitere Sitze stehen (nach Bedarf) anderen Fachgesellschaften oder weiteren Institutionen zur Verfügung (z.B. VKS, JHAS, Young Internists, Swimsa). Die Sprachregionen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Julia Dratva
Prof. Dr. med., Mitglied Kommission Public Health, Vertreterin der Fachgesellschaft der Fachärztinnen und Fachärzte für Prävention und Public Health SPHD
«Die Facharztausbildung der SPDH befähigt zu Public-Health-bezogenen Tätigkeiten im Gesundheitswesen, beispielsweise als Kantonsärztin, Schularzt oder in entsprechenden Fachstellen der Verwaltung, der Wirtschaft oder der Forschung. Die ärztlichen Kompetenzen und Perspektiven sind wesentlich für eine holistische und umfassende Public Health. In der Kommission Public Health werden die Perspektiven der Praxis, der Wissenschaft und der Ausbildung der verschiedenen medizinischen Fachbereiche gewinnbringend zusammengeführt.»
Daniela Zeller-Simmerl
Dr. med., Mitglied Kommission Public Health, Vertreterin des VEDAG
«Ohne Ärzte geht Public Health nicht – aber Public Health kann nicht alles auf Ärzte abladen. Das Public-Health-Engagement der FMH mit konkreten Dienstleistungen wie PEPra und im übergeordneten Sinn der Optimierung der Rahmenbedingungen ist zentral, um die entsprechenden Elemente wirksam und zukunftsorientiert in die Gesundheitsversorgung zu integrieren.»