Mit dem Beitritt der Oberärztinnen und Oberärzte zum Verein Schweizerischer Assistenzärzte im Jahr 1971 wurde sichtbar, wie stark sich die Ärzteschaft verändert hatte. Die FMH war 1901 in einer Zeit gegründet worden, in der freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte klar dominierten. Assistenzärztinnen und -ärzte wurden bis in die 1970er-Jahre nur als ausserordentliche Mitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht aufgenommen [1, 2]. 1973 reagierte die FMH erstmals auf diese Entwicklung: Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte vsao erhielt fünf Sitze in der Ärztekammer; einige Jahre später folgte ein Sitz im Zentralvorstand [3, 4].
Eine Vertretung, die nicht mehr passte
Diese ersten Anpassungen änderten zunächst wenig am grundlegenden Ungleichgewicht. Zwar waren Anfang der 1980er-Jahre 96 % der Ärzteschaft in der FMH organisiert, doch die Zusammensetzung der Ärztekammer entsprach der Realität immer weniger. 1981 hielten die Freipraktizierenden 80 % der Sitze, obwohl sie nur noch 47 % der Ärzteschaft ausmachten. Die Assistenzärztinnen und -ärzte stellten demgegenüber 38 %, verfügten aber nur über gut 3 % der Sitze. Die FMH beanspruchte also weiterhin, die gesamte Ärzteschaft zu vertreten, während wichtige Gruppen deutlich unterrepräsentiert blieben [5].
Fachgesellschaften fordern mehr Einfluss
Auch die Fachgesellschaften und die medizinischen Fakultäten drängten auf stärkere Mitsprache. Sie betrieben je ihre eigene Standespolitik und fühlten sich in den bestehenden Gremien nicht adäquat vertreten. Ihre Mitwirkung in der Konsultativkommission für Weiter- und Fortbildung wurde teils als «Alibi-Übung» empfunden, teils sahen sie die FMH nur als Organ zur Registrierung bereits anderswo gefasster Beschlüsse. Damit geriet die FMH in eine heikle Lage: Gerade weil sie den Anspruch erhob, alle Schweizer Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach zu vertreten, drohte sie an den inneren Spannungen zu zerbrechen [6].
Die Strukturreform von 1987
1979 wurde deshalb ein erster Entwurf für eine Strukturreform ausgearbeitet, die 1987 mit einer Statutenänderung in Kraft trat. Damit gelang es, den vsao und die Fachgesellschaften stärker in die FMH einzubinden und so die Repräsentation der gesamten Ärzteschaft zu verbessern. Wie zuvor die Kantonsgesellschaften wurden nun auch diese Organisationen statutarisch an die FMH gebunden, verloren damit aber einen Teil ihrer Unabhängigkeit. Der vsao erhielt neu zehn Sitze in der Ärztekammer, die Fachgesellschaften je einen bis zwei; zudem bekam der vsao einen vollberechtigten Sitz im Zentralvorstand. Gleichzeitig blieben die Mitglieder des vsao weiterhin ausserordentliche FMH-Mitglieder ohne Stimm- und Wahlrecht.
Einheit um fast jeden Preis
Die Reform von 1987 zeigt damit die doppelte Logik dieser Phase: Die FMH öffnete sich neuen Gruppen, wollte sie aber zugleich eng in ihre Strukturen einbinden. Dahinter stand das Ziel, in beruflichen und wirtschaftlichen Belangen weiterhin «mit einer Stimme» zu sprechen. Diese Strategie stärkte zwar die Einheit des Verbands, war aber nicht unumstritten, weil sie die Selbstständigkeit anderer Akteure einschränkte [7].
Ein wichtiger Schritt, aber kein Abschluss
Rückblickend war die Reform von 1987 deshalb weniger Endpunkt als Zwischenschritt. Sie anerkannte den Wandel der Ärzteschaft und gab Spitalärztinnen und -ärzten und Fachgesellschaften mehr Sichtbarkeit. Die grundlegenden Spannungen zwischen Anspruch und tatsächlicher Repräsentation löste sie jedoch noch nicht. Genau daraus erwuchs in den folgenden Jahren der Druck zu weiteren Reformen.
Die Jubiläumsartikel basieren auf den Recherchen des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern: Bürgin D, Hächler S. 125 Jahre FMH – ein Ärzteverband im steten Wandel. Bern: Verlag, 2026. Verfügbar unter: https://www.img.unibe.ch/forschung/online_publikationen/index_ger.html