Die Onlineplattform www.drugshortage. ch von Enea Martinelli, dem Vizepräsidenten des Apothekerverbandes pharmaSuisse, vermerkt tagesaktuell, welche Produkte, Dosierungen und Packungen von Arzneimitteln und welche Wirkstoffe nicht lieferbar sind. Am 16. Januar 2026 waren dies 780 Packungen, 603 Produkte und 309 Wirkstoffe. Eine beträchtliche Anzahl.
Es gab Zeiten, da waren die Lieferengpässe noch höher. Insofern hat sich die Lage leicht entspannt. Dennoch ist es entmutigend, die Patientinnen und Patienten nicht bestmöglich versorgen zu können, gegebenenfalls auf weniger wirksame Ersatzpräparate umsteigen sowie neue Unverträglichkeiten und Nebenwirkungen in Kauf nehmen zu müssen.
Der Anspruch, dass in unserem fortschrittlichen und politisch stabilen Land mit einem der besten Gesundheitssysteme der Welt eine Topversorgung angeboten wird, ist mehr als gerechtfertigt. Insofern gilt es, entsprechende Massnahmen gegen Arzneimittelengpässe zu treffen. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, wo angesetzt werden soll und welche relevanten Faktoren überhaupt beeinflusst werden können [1]. Auch wenn die Schweiz als traditionelles «Pharmaland» gilt, wird hier aus Kostengründen nur noch wenig produziert. Chemische Grundstoffe, Zwischenprodukte sowie Hilfs- und Wirkstoffe stammen in der Regel aus Niedriglohnländern in Fernost. Wenn es bei diesen zu Produktions- oder Lieferausfällen kommt, dann sind wir wegen der dortigen Konzentration der Herstellung ebenso betroffen wie der Rest der Welt. Sind die Produkte wieder lieferbar, so ist die bevölkerungsmässig kleine Schweiz – ob für Vor- oder Fertigprodukte – üblicherweise nicht das wichtigste Zielland für eine Lieferung. Dies, weil wir mit einer Bevölkerung von etwas über neun Millionen im Vergleich zu den USA oder der EU ein mengenmässig kleiner Markt sind.
Der Anteil voll verfügbarer innovativer Medikamente in der Schweiz ist von 64 % (2018) auf 47 % (2024) gesunken und liegt im internationalen Vergleich nur noch knapp vor Bulgarien.
Dasselbe gilt auch für Markteinführungen von neuen und innovativen Medikamenten. Wir verfügen mit Swissmedic doch über eine eigene Zulassungsbehörde mit Vorschriften für die Inverkehrsetzung von Arzneimitteln in der Schweiz sowie über ein autonomes Preisfestsetzungsverfahren durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach den Kriterien des therapeutischen Quervergleichs und des Auslandpreisvergleichs [2]. Gegebenenfalls kann noch ein sogenannter Innovationszuschlag beim therapeutischen Quervergleich geltend gemacht werden (Art. 65bter KVV). Zu den Referenzländern für den Auslandspreisvergleich zählen Belgien, Dänemark, Finnland, Grossbritannien, die Niederlande, Österreich und Schweden. Solche Verfahren können sehr aufwendig und unattraktiv sein. Insbesondere dann, wenn nur wenige Personen solche Arzneimittel benötigen.
Ein möglicher Ausweg aus einer Mangellage wäre, die in Niedriglohnländer ausgelagerte Herstellung von Ausgangs- und Wirkstoffen oder die gesamte Produktion wieder zurück nach Europa oder in die Schweiz zu holen. Dieses Szenario ist bezüglich der Kosten- und Lohndifferenzen aber kaum realistisch. Eine solche industrielle Rückverlagerung dürfte Jahre dauern, selbst wenn die unterschiedlichen Produktionskosten irrelevant wären. Ganz abgesehen davon, dass die aufwendigen Mehrkosten einer hiesigen Produktion beim geltenden Preisfestsetzungsverfahren kaum Beachtung fänden. Eine löbliche Ausnahme stellt das Tiroler Werk der Sandoz GmbH in Kundl dar. Durch einen Schulterschluss mit der österreichischen Regierung konnte das Unternehmen gemäss eigenen Angaben «seine Position als Zentrum und Drehscheibe der einzigen durchgängigen oralen Antibiotika-Produktionskette in Europa » weiter stärken.
Verschiedene Hersteller – insbesondere Generika- und Biosimilar-Hersteller – signalisierten in den vergangenen Jahren, dass es immer schwieriger werde, Produkte in der Schweiz anzubieten. Die Wirtschaftlichkeit des Angebots sei wegen der hohen Kosten vor Ort, der staatlichen Preisvorgaben, der regelmässigen und systematischen Preisüberprüfungen sowie der beschränkten Marktgrösse immer mehr infrage gestellt. Die Schweiz wird neu als Referenzland der USA für die Preisbildung angesehen.
Auch dies könnte zur Folge haben, dass neue, innovative Arzneimittel bei uns allenfalls erst später auf den Markt kommen. Auch wenn die Ethik gebietet, dennoch zu liefern, so müssen die Pharmafirmen weiterhin die unternehmerische Freiheit haben, einzelne unrentable Präparate vom Markt zu nehmen. Im Gesundheitswesen spielt der Staat, zweifelsohne, eine sehr dominante Rolle. Er kann den privaten Unternehmen aber nicht vorschreiben, was sie zu welchem Preis anzubieten haben. Eine solche Vorschrift käme einer Planwirtschaft gleich, die ausserhalb unseres Wirtschafts- und Rechtssystems wäre.
Dr. med. Evelyne Sulger Büel, Mitglied des Initiativkomitees und APA-Vorstandsmitglied, und Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke, APA-Geschäftsführer, bei der Einreichung der Unterschriften für die Versorgungsinitiative am 3. Oktober 2024 vor dem Bundeshaus in Bern.
Dennoch wären ökonomische und regulative Massnahmen denkbar, die zu einer besseren Versorgung mit Medikamenten beitragen könnten. Zu prüfen wären beispielsweise Liberalisierungen im Bereich der Zulassung wie auch Reformen bei der Preisfestsetzung. Je einfacher und kürzer die Verfahren sind und je attraktiver ein Markt für einen Hersteller ist, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass die gewünschten Präparate – zumindest bei funktionierenden Lieferketten – verfügbar sind.
Eine grundsätzliche Frage wäre, ob die heutigen Verfahren via die Zulassungsbehörde Swissmedic weiter vereinfacht und beschleunigt werden könnten sowie spezielle Schweizer Vorgaben, beispielsweise bezüglich der Beipackzettel zugunsten eines QR-Codes, gelockert oder sogar abgeschafft werden könnten. Entsprechende Vorstösse werden derzeit politisch diskutiert.
Ohne Scheuklappen sollte auch darüber nachgedacht werden, ob Arzneimittel, die bereits bei der Europäischen Heilmittelkontrolle, namentlich bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), formell geprüft und von der Europäischen Kommission zugelassen wurden, von Swissmedic nicht nur in einem Fast- Track-Verfahren zugelassen werden, sondern gleichsam auch als sicher und wirksam anerkannt werden sollten. Denkbar wäre auch eine vereinfachte Anerkennung einer Zulassung der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) für den US-Markt. Dies würde den Herstellern zumindest den Einstieg in den Schweizer Markt erleichtern. Für den Verbleib im Markt wären dann der staatlich verordnete Ex-Factory-Preis respektive die neuen, umsatzabhängigen Kostenfolgemodelle verantwortlich.
Versorgungsengpässe bestehen für Originalpräparate wie auch für Generika und Biosimilars. Ist ein patentgeschütztes Originalpräparat nicht lieferbar, sind Substitutionen auf weniger geeignete Ersatzpräparate angezeigt. Bei Generika und Biosimilars besteht allenfalls die Möglichkeit, dass Nachahmerprodukte anderer Anbieter noch vorhanden sind. Wenn aber bedeutende Ausgangs-, Hilfs- oder Wirkstoffe (vorläufig) nicht verfügbar sind, wird es schwierig.
Lieferengpässe sind aus unterschiedlichen Gründen möglich. Ereignisse wie eine Verunreinigung bei der Produktion in einem Niedriglohnland (Qualitätsmängel), ein Brand bei einer wichtigen Hersteller- oder Lieferfirma (Ausfall der Produktion), Transportschwierigkeiten – beispielsweise, wie im März 2021 geschehen, als ein manövrierunfähiges Schiff den Suezkanal über längere Zeit blockiert –, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen (geopolitische Gründe) sowie politische Boykotte (Unterbrüche bei der Lieferkette) können nachhaltige Auswirkungen haben. Betroffen sind vor allem individuell eingestellte, chronisch kranke Patientinnen und Patienten.
Aus politischer Sicht gilt es, eine bestmögliche Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass wir auch für wichtige Arzneimittel eine geeignete und bewirtschaftete Bevorratung sicherstellen sollten. So, dass die Verfügbarkeit bedeutender Arzneimittel über eine längere Zeit hinweg möglich ist, die gelagerten Präparate – vom Ablaufdatum gesehen – dennoch zeitgerecht in Zirkulation kommen und unerwartete Lieferausfälle weitgehend schadlos überstanden werden. Die Bevorratung kann über bezahlte Pflichtlager bei den Herstellern, Grossisten, dem Bund oder den Kantonen, der Armeeapotheke oder anderswie erfolgen. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) sieht im Bereich der Heilmittel Pflichtlager für gewisse Medikamente (z.B. Antibiotika, Antimykotika, Virostatika, Onkologika), Schmerzmittel (Analgetika und Opiate), Impfstoffe und andere wichtige Wirkstoffe vor. Die Lagerzeiten variieren zwischen zwei und sechs Monaten.
Egal, wer lagert oder wo gelagert wird, es fallen Kosten an, die zu begleichen sind. Idealerweise sollten diese prozentual auf die Preise der Präparate geschlagen werden, um eine verursachergerechte Abgeltung zu erwirken.
Vorstellbar wäre auch, dass gewisse Produkte in Notlagen im eigenen Land durch Private hergestellt werden. So, wie beispielsweise die Lonza in Visp während der Corona-Pandemie für Moderna in grossen Stückzahlen Impfstoffe herstellte. Hierfür sind aber moderne Produktionsanlagen, Investitionen, zeitgerechte Bewilligungsverfahren sowie die Verfügbarkeit benötigter Vorprodukte nötig.
Denkbar wäre auch, dass der Staat in Krisenzeiten gewisse Arzneimittel und Impfstoffe über finanzielle Anreize herstellen lässt oder notfalls sogar selbst herstellt. Letzteres sollte aber nach dem Prinzip der Subsidiarität nur dann geschehen, wenn es keine privaten Anbieter gäbe.
Nebst den lebenswichtigen Arzneimitteln sollte auch eine Vorsorge für weitere, wichtige medizinische Güter angedacht werden. Sei dies über Pflichtlager, terminierte Vorverkäufe oder Anschlüsse an Käufe anderer Staaten. Wie immer diese Regimes aussehen, wichtig ist, dass den Patientinnen und Patienten bei drohenden Mangellagen schnellstmöglich geholfen werden kann. Dies ist aus ethischer, medizinischer und politischer Sicht wichtig. Mangellagen dürfen nicht zur Bedrohung der Gesundheit von Menschen führen. Hierfür sind weitere Vorsorgemassnahmen zu treffen [3].
Der Bundesrat hat erkannt, dass Massnahmen angezeigt sind. Präsentierte er doch auf die Versorgungsinitiative, die 2024 mit über 130 000 Unterschriften eingereicht wurde, einen Gegenvorschlag für die Bundesverfassung, der eine Sicherstellung der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern für Mensch und Tier durch Bund und Kantone vorsieht [4].
Sollte dieser Artikel vom Nationalund Ständerat sowie von Volk und Ständen angenommen werden, bestünde zumindest eine klare Zielsetzung sowie ein Auftrag an Bund und Kantone, für mehr Versorgungssicherheit bei medizinischen Gütern zu sorgen.
Die Umsetzung auf Gesetzesstufe dürfte alsdann aber noch dauern. Wenn aber allseits anerkannt wird, dass Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln – aus welchem Grund auch immer – zu vermeiden und entsprechende Massnahmen dagegen vorzusehen sind, wäre ein erster, wichtiger Schritt in Richtung einer besseren Zukunft erfolgt. Der Bundesrat setzte zudem jüngst eine Arbeitsgruppe «Lifesciences- Standort» zur Sicherstellung bestmöglicher Rahmenbedingungen ein. Die Arbeitsgruppe soll bis Ende 2026 einen Bericht zur hiesigen Standortattraktivität für Pharmafirmen und zu möglichen Massnahmen ausarbeiten.
Weitergehende, marktorientierte Massnahmen sind im Sinne einer optimalen Arzneimittelversorgung sowie eines attraktiven Forschungs- und Produktionsplatzes in jedem Fall nötig.