Nach der Strukturreform von 1987 war die FMH organisatorisch breiter abgestützt, doch die Herausforderungen verschoben sich zunehmend nach aussen. In den späten 1980er- und frühen 1990er-Jahren geriet das Gesundheitswesen politisch unter Druck. Fragen der Kostenentwicklung, der Spitalplanung sowie der Organisation der Versorgung rückten stärker in den Fokus. Politik, Versicherer und Kantone suchten vermehrt nach Instrumenten zur Steuerung und Regulierung des Systems.
Parallel dazu begann eine grundlegende Überarbeitung der Tarifstrukturen. Ab 1986 wurde unter Einbezug verschiedener Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens an einer Gesamtrevision der Arzttarife sowie des Spitalleistungskatalogs gearbeitet. Diese Arbeiten bildeten die Grundlage für spätere nationale Lösungen und zeigten früh, dass das bestehende System an seine Grenzen stiess.
Das Krankenversicherungsgesetz als Wendepunkt
Mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Jahr 1996 veränderten sich die Rahmenbedingungen grundlegend. Neue Versicherungsmodelle wie Managed Care stellten die freie Arztwahl infrage, und die Organisation der Versorgung wurde stärker reguliert.
Zugleich wurde mit der Entwicklung eines nationalen Tarifsystems eine Vereinheitlichung angestrebt, die langfristig die lokalen Tarifverhandlungen ablösen sollte. Damit verloren insbesondere die kantonalen Ärztegesellschaften eine ihrer zentralen Aufgaben.
Druck auf bestehende Strukturen
Die Reformen beschränkten sich nicht auf die Finanzierung und die Organisation der Versorgung. Auch die beruflichen Rahmenbedingungen der Ärzteschaft standen zur Diskussion. Mit Blick auf die zunehmende europäische Integration entstand zusätzlicher Regulierungsbedarf. Die Personenfreizügigkeit erforderte eine neue gesetzliche Grundlage für die Medizinalberufe, die künftig auch Weiterbildung und Spezialisierung umfassen sollte.
Damit geriet ein zentrales Instrument der FMH unter Druck: die Kontrolle über die Facharzttitel. Dieses «Monopol » hatte wesentlich zum hohen Organisationsgrad der Ärzteschaft beigetragen. Mit einer staatlichen Regulierung drohte dieses Bindeglied wegzufallen und damit eine erneute Zersplitterung der Interessenvertretung.
Die FMH zwischen Interessenvertretung und Verantwortung
In dieser Phase wurde innerhalb der FMH intensiv über die eigene Rolle diskutiert. Die Organisation hatte sich historisch als Vertreterin der Standesinteressen positioniert, war aber gleichzeitig in Bereichen wie Weiterbildung, Qualitätssicherung und Standesordnung tätig.
Diese Doppelrolle wurde zunehmend infrage gestellt. Kritische Stimmen warfen die Frage auf, ob ein Berufsverband gleichzeitig wirtschaftliche Interessen vertreten und als Hüter von Qualität und ethischen Standards auftreten könne. In der «Schweizerischen Ärztezeitung» wurde 1994 zum Beispiel geschrieben: «Die Frage sei aber bereits jetzt gestellt: Kann der gleiche Berufsverband ethische Richtlinien erarbeiten, Stellungnahmen in gesundheitspolitischen Fragen im Namen der Ärzteschaft abgeben, ‹Qualität› auf sein Banner schreiben und im gleichen Atemzug als Hüter des ärztlichen Einkommens walten und Kampfmassnahmen gegen drohende materielle Einbussen durchführen? Ist eine solche Berufsorganisation glaubwürdig?» [1].
Vor diesem Hintergrund wurden in den frühen 1990er-Jahren verschiedene Reformansätze diskutiert. Eine stärkere Trennung zwischen standespolitischen und wirtschaftlichen Aufgaben sollte die Glaubwürdigkeit erhöhen und die FMH als Partnerin des Bundes positionieren [2].
Auch strukturelle Anpassungen wurden geprüft, etwa eine Neuorganisation der Mitgliedschaft oder sogar eine gesetzlich verankerte Mitgliedschaftspflicht. Ziel war es, den hohen Organisationsgrad der Ärzteschaft zu sichern und gleichzeitig die Rolle der FMH im Gesundheitswesen zu festigen. Diese Ansätze wurden jedoch nicht umgesetzt; stattdessen setzte die FMH darauf, ihre bestehenden Strukturen schrittweise anzupassen und ihre Rolle im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln [3].
Vom Reformdruck zum Systemwechsel
Die Jahre zwischen 1987 und 1996 markieren damit eine Phase der Neuorientierung. Die FMH stand vor der Aufgabe, sich in einem sich rasch verändernden Umfeld zu behaupten und ihre Rolle zwischen Interessenvertretung, Regulierung und Qualitätssicherung neu zu definieren.
Die Reaktionen auf den Reformdruck blieben dabei ambivalent. Einerseits wurden grundlegende Fragen zur eigenen Position offen diskutiert, andererseits erfolgten strukturelle Anpassungen nur schrittweise. Die FMH verfolgte damit einen pragmatischen Ansatz, der Kontinuität sicherte, ohne die bestehenden Strukturen grundlegend aufzubrechen.
Mit dem Krankenversicherungsgesetz von 1996 begann schliesslich eine neue Epoche. Die folgenden Jahre sollten zeigen, wie stark diese Reformen die Arbeit der FMH prägen würden, von der Tarifgestaltung bis zur Organisation der medizinischen Versorgung.
Die Jubiläumsartikel basieren auf den Recherchen des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern: Bürgin D, Hächler S. 125 Jahre FMH – ein Ärzteverband im steten Wandel. Bern: Verlag, 2026. Verfügbar unter: https://www.img.unibe.ch/forschung/online_publikationen/index_ger.html